Markt Schopfloch

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Neuigkeiten aus der Gemeinde

Pflegebonus

In seiner Sitzung vom 9. Dezember 2024 hat der Kreisausschuss eine Änderung des Verfahrens zur Unterstützung pflegebedürftiger Bürger beschlossen. Künftig wird pflegebedürftigen Bürgern in häuslicher Pflege auf Antrag eine finanzielle Unterstützung – Pflegebonus – gewährt. Der Pflegebonus kann zur Entsorgung des krankheits- und pflegebedingten Mehranfalls von Restabfall (Erwerb von Zusatzrestabfallsäcken oder höheres Restabfallbehältervolumen) oder zum Erwerb von Mehrwegwindeln genutzt werden. Die Höhe des Pflegebonus entspricht dem Gegenwert von zehn Zusatzrestabfallsäcken. Der Pflegebonus wird ab Pflegegrad 3 gewährt. Mit dem Antrag ist eine Kopie des Pflegegradbescheids und eine Bestätigung des Arztes bzw. Pflegedienstes über den krankheits- und pflegebedingten Mehranfall von Restabfall vorzulegen. Der Hauptwohnsitz des Pflegebedürftigen muss im Landkreis Ansbach liegen und das Objekt der gemeldeten Wohnadresse an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein. Die Leistung kann nach zwölf Monaten erneut beantragt werden.

Bereits genehmigte Zusatzrestabfallsäcke für häusliche Pflege können für das erste Quartal 2025 noch bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen abgeholt werden.

Der Pflegebonus kann ab April 2025 beantragt werden. Das Antragsformular wird bis Ende des ersten Quartals 2025 zur Verfügung stehen.


Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags und die Auszahlung des Bonus einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Sie können unabhängig vom Stand der Antragsbearbeitung bereits jetzt Zusatzrestabfallsäcke bei den Gemeinden erwerben. Auch eine Änderung des Restabfallbehälters ist bereits möglich.

Den Antrag sowie weitere Informationen finden Sie hier.