Förderung waldbaulicher Maßnahmen;
Hinweise zur Antragstellung ab 1. Juli 2025
Die Bayer. Forstverwaltung wird zum 1. Juli 2025 mit dem Waldförderportal ein neues Fördersystem in Betrieb nehmen. Das Waldförderportal als Bestandteil des Serviceportals iBALIS ist zunächst für Anträge zur Förderung waldbaulicher Maß-nahmen vorgesehen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch die Antragstellung nach dem Vertragsnaturschutzprogramm Wald darin eingebunden. Das Service-portal iBALIS ist insbesondere den landwirtschaftlichen Betrieben in Bayern für die Beantragung von Fördermaßnahmen und Ausgleichszahlungen ein Begriff.
Wesentliche Merkmale des Waldförderportals werden neben der neuen Förder-richtlinie WALDFÖPR 2025 eine ausnahmslos digitale Antragstellung und Bear-beitung sowie ein papierloser Versand der Bewilligungsunterlagen. Im Hinblick auf das neue Waldförderportal wurde die WALDFÖPR 2025 deutlich vereinfacht, wo-bei bewährte Fördermaßnahmen im Kern erhalten bleiben.
Eine zentrale Zugangsvoraussetzung für das Waldförderportal wird die landwirt-schaftliche Betriebsnummer (=Nutzerkennung) in Verbindung mit einer PIN (=Kennwort) sein. Bei einer vorhandenen Betriebsnummer erfolgt die erstmalige Zuteilung der PIN durch das Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV). Für Antragsteller, die bereits über iBALIS För-deranträge stellen, ist nichts weiter veranlasst.
Weitere Informationen sind auf folgenden Internetseiten zugänglich:
https://www.waldbesitzer-portal.bayern.de/unser_angebot/waldbauliche-foerde-rung/index.html
https://hilfe.ibalis.bayern.de/la/einstieg/index.php
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach und den Forstrevieren gerne zur Verfügung.
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