Steuern, Beiträge und Gebühren
Grund- und Gewerbesteuer
Hebesatz Grundsteuer A: 380 v. H.
Hebesatz Grundsteuer B: 380 v. H.
Hebesatz Gewerbesteuer: 380 v. H.
Hundesteuer
1. Hund jährlich: 30,00 Euro
2. Hund jährlich: 60,00 Euro
jeder weitere Hund jährlich: 60,00 Euro
jeder Kampfhund jährlich: 200,00 Euro
Steuerermäßigungen (mit Ausnahme bei Kampfhunden) gibt es:
- für den jeweils 1. Hund in Einöden und Weilern
- für Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung
- bei zu Zuchtzwecken gehaltenen rassereinen Hunden
Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungsanlage
Der Beitrag beträgt
pro m² Grundstücksfläche 0,88 Euro
pro m² Geschossfläche 5,15 Euro
Zu den Beiträgen für die Wasserversorgungsanlage wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben (derzeit 7 %).
Herstellungsbeitrag zur Entwässerungsanlage
Der Beitrag beträgt
pro m² Grundstücksfläche 1,80 Euro
pro m² Geschossfläche 10,91 Euro
Wassergebühren
Verbrauchsgebühr: 2,20 Euro/m³
Grundgebühr bei Verwendung von Wasserzählern mit
Dauerdurchfluss bis 4 m³/h bzw. Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h 24,00 Euro/Jahr
Dauerdurchfluss bis 10 m³/h bzw. Nenndurchfluss bis 6 m³/h 36,00 Euro/Jahr
Dauerdurchfluss bis 16 m³/h bzw. Nenndurchfluss bis 10 m³/h 48,00 Euro/Jahr
Dauerdurchfluss über 16 m³/h bzw. Nenndurchfluss über 10 m³/h 72,00 Euro/Jahr
Zu den Wassergebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben (derzeit 7 %).
Abwassergebühren
Einleitungsgebühr: 2,62 Euro/m³
Grundgebühr bei Verwendung von Wasserzählern mit
Dauerdurchfluss bis 4 m³/h bzw. Nenndurchfluss bis 2,5 m³/h 24,00 Euro/Jahr
Dauerdurchfluss bis 10 m³/h bzw. Nenndurchfluss bis 6 m³/h 36,00 Euro/Jahr
Dauerdurchfluss bis 16 m³/h bzw. Nenndurchfluss bis 10 m³/h 48,00 Euro/Jahr
Dauerdurchfluss über 16 m³/h bzw. Nenndurchfluss über 10 m³/h 72,00 Euro/Jahr
Abfallgebühren
Für die Festsetzung und Einhebung der Abfallgebühren ist der Landkreis Ansbach zuständig.
(weitere Informationen hierzu siehe nachfolgend unter "Weiterführende Links")